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Pflegekosten – Unterhalt von Kindern für die Eltern
19. Feb 2019 | 19:00 - 20:30
€ 8,00Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urteil vom 12. Februar 2014 des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Dann springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, fordert das Geld später aber von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Der Referent Rechtsanwalt Markus Boll, Fachanwalt für Familienrecht, gibt Ihnen wichtige Informationen und Hinweise über dieses Thema. Im Anschluss steht er Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Prill & Fidler, Neuenburg am Rhein / Bad Krozingen / Kandern / Breisach.
Dozent: Rechtsanwalt Markus Boll
Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich.