Unter dem Begriff des Sozialrechts wird vereint, was in den zwölf Sozialgesetzbüchern geregelt ist. Im Besonderen sind das:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Arbeitslosengeld I
- Das gesamte Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung)
- Kinder- und Jugendhilfe
- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- Sozialhilfe
Diese Vielzahl von sich stetig im Wandel befindlichen Bestimmungen ist für den Laien kaum überschaubar. Als Teil des öffentlichen Rechts ist das Sozialrecht auch von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversichertem geprägt. In dieser mitunter schwierigen Position sind wir unterstützend an Ihrer Seite. Wir beraten Sie gerne in allen sozialrechtlichen Fragen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich im Dialog mit dem Leistungsträger/der Behörde als auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht.