Arbeitsrecht
Beschreibung des Arbeitsrechts
Arbeitsrecht ist die Summe der Rechtsregeln, die sich mit der in abhängiger Tätigkeit geleisteten Arbeit beschäftigen.
Es bezieht sich auf das Verhältnis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat; aber auch auf das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb beschäftigten Mitarbeitern, auf die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-zusammenschlüsse und Ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie auf das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat. Es enthält öffentliches und privates Recht.
Das Arbeitsrecht ist auch als Schutzrecht der Arbeitnehmer anzusehen.
Streitigkeiten können sich sowohl aus dem Individualarbeitsrecht ergeben, beispielsweise aus dem Abschluss von Arbeitsverträgen, so bei unbefristeten Arbeitsverträgen, bei der Befristung von Arbeitsverträgen, als auch bei Teilzeitverhältnissen. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich die Kernpflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, so unter anderem die Leistungspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungsverpflichtung des Arbeitgebers. Im Individualarbeitsrecht sind gängige Streitthemen beispielsweise:
- die ordnungsgemäße Vergütung
- Gratifikationsleistungen
- Sonderzahlungen
- Boni
- Abmahnungen
- betriebs- ,verhaltens- und personenbedingte Kündigungen
Bei einer Kündigung ist die zwingend innerhalb von 21 Tagen mit einer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht anzugreifen. Dies ist eine Ausschlussfrist. Häufig sind weitere Problemkonstellationen beim Ausspruch einer Kündigung oder ggf. einer Einigung im Rahmen eines Prozesses gegeben, z.B. die Ausfertigung des Arbeitszeugnisses, eine Freistellungsregelung, eine Verständigung über eine Abfindungszahlung oder auch Haftungsfragen.
Daneben steht das sogenannte kollektive Arbeitsrecht. Dies spielt dann eine Bedeutung, wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat installiert wurde. In diesem Fall ist das Betriebsverfassungsrecht maßgebend. Aus diesem ergeben sich besondere Rechte und Pflichten eines Betriebsrates und des Arbeitgebers, die sich im konkreten Arbeitsverhältnis niederschlagen.
Ebenso ergeben sich arbeitsrechtliche Ansprüche aus der Anwendung eines Tarifvertrages, die vorrangig gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht oder dem Individualarbeitsrecht anzuwenden sind.
Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht: Rechtsanwalt Jürgen Prill