Handelsrecht
Mit dem Begriff Handelsrecht, das sich als ein spezielles Privatrecht beschreibt, ist die Ganzheit der Rechtsnormen für Selbständige/Kaufleute/Unternehmer/Handwerker/Dienstleister usw. gemeint bzw. Verträge bei denen einer der Genannten beteiligt ist, auch wenn u.U. auf der anderen Seite ein Verbraucher/Privatmann beteiligt ist.
Typische Mandate sind:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher oder für Unternehmen als Kunden
- Lieferverträge
- Handelsvertreterrecht
- Vertriebsrecht
- Franchise
- Internationaler Handelskauf
Mit Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
Typische Mandate sind:
- Existenzgründunge, Unternehmensgründungen
- Gesellschaftsverträge: Gesellschaft bürgerlichen Recht, Praxisverträge, OHG,KG. GmbH & Co.KG, Partnerschaftsgesellschaft, ARGEs
- Beteiligungen an Gesellschaften
- Umstrukturierungen
- Auseinandersetzung von Gesellschaften
- Unternehmenskauf, -verkauf auch nur von Teilen
Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht: Rechtsanwalt Rolf Fidler