Inkassorecht
Als Inkasso wird der Einzug von fremden Geldforderungen im eigenen oder fremden Namen bezeichnet.
Sie haben eine offene Forderung gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen? Gerne nehmen wir Ihnen den damit verbundenen Ärger ab, indem wir Ihnen helfen, die Forderung außergerichtlich und/oder gerichtlich geltend machen.