Vereinsrecht
Beschreibung des Vereins-, Verbands- und Sportrechts
Das Vereins-, Verbands- und Sportrecht ist eine Sondermaterie. Es ergeben sich Rechte und Pflichten aus dem freiwilligen, privatrechtlichen Entschluss Mitglied in einem Verein zu werden oder einem Verband beizutreten.
Die rechtlichen Problemstellungen sind sehr vielfältig, oft höchst umstritten und haben viele Berührungspunkte zu einzelnen Rechtsbereichen. Im privaten Vereinsrecht stehen u. a. in der Regel die Mitgliederrechte und die organisatorischen Fragen in ihrer Ausübung der Vereinsrechte im Vordergrund. Von der Vereinsgründung über den Abschluss einer Satzung, den Rechten der einzelnen Mitglieder, die Anwendung der Satzung selbst, Problemstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht und der Anwendung der Abgabenordnung, insbesondere auch die Haftung der Mitglieder und/oder des Vorstandes. Gängige Fragen sind auch:
- ob Vereinsmitglieder oder Vorstände für Ihre Aufwendung oder für Ihre Tätigkeit entgeltliche Leistungen erhalten
- wie richtig gewählt wird
- wie versichere ich die Mitglieder
- wann kann das Vereinsmitglied bestimmte Anträge stellen
- können Minderheiten im Verein Ihre Rechte geltend machen
- kann der Verein ggf. Zuschüsse für seine Mitglieder, Material oder Bauvorhaben von dem angehörigen Verband verlangen
Das Vereins-, Verbands- und Sportrecht hat viele Schnittstellen und Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten, wie z.B. zum Sozial-, Arbeits-, Versicherungs-, Lizenz-, Kartell-, Verwaltungs- und dem Strafrecht. Dabei gibt es vielfältigste Fallkonstellationen beispielsweise, die Abfassung eines Sponsoringvertrages, die Vermarktung von Sportereignissen, Events oder der Sportler und des Vereins selbst. Umfasst ist beispielsweise auch der öffentlich-rechtliche Bereich bei Erstellung von Stadien oder Bauten. In den letzten Jahren ist das Thema Doping im Vordergrund der Berichterstattung geraten und auch arbeitsvertragliche oder steuerrechtliche Einordnungen; z. B. stellen sich Fragen hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverträgen, von Teilzeitbeschäftigungen oder auch des Mindestlohnes.
Die steuerlichen Einordnungen bereiten immer Schwierigkeiten. Dabei ist zu berücksichtigen, in welche Gruppe bestimmte Leistungen steuerlich, mit der Möglichkeit der Steuerbegünstigung einzuordnen sind, so z. B. im Zweckbetrieb oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Einzuordnen ist u. a. die tatsächliche Umsatzsteuerlast in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten oder auch ob und ggf. in welcher Höhe Körperschaftsteuer anfällt. Diese vielfältigen Anforderungen, die zum Teil in einzelnen Bereichen nur von Spezialisten oder von Fachleuten bearbeitet werden können, erfordern einen Fachanwalt für Sportrecht.
Die Satzungsversammlung des Deutschen Anwaltsvereins (DRV) wird voraussichtlich 2018 spätestens 2019 darüber entscheiden, ob der längst erforderliche Fachanwalt für Sportrecht abgesegnet wird.
Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht: Rechtsanwalt Jürgen Prill